Die CVP Obwalden – Die Mitte fordert Anpassungen in den Ausführungsbestimmungen der Härtefallgelder
7. April 2021 – Die CVP Obwalden – Die Mitte unterstützt den Antrag der Regierung, eine weitere Tranche von 17 Millionen Franken als «Härtefallgelder» zur Unterstützung von Unternehmen bereit zu stellen. Sie verlangt aber gleichzeitig Anpassungen der Ausführungsbestimmungen über die «Verteilung» dieser 17 Millionen Franken an die anspruchsberechtigen Unternehmen.
Die aktuell gültigen Ausführungsbestimmungen vom 19. Januar 2021 wurden für die Verteilung der ersten Tranche von 7 Millionen erlassen. Dass sich seit dieser Zeit einiges zum Negativen verändert hat und nun ein Betrag von 17 Millionen zur Verfügung steht, zeigt auf, dass nicht mehr die gleichen Voraussetzungen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können. Zudem gilt es auch zu berücksichtigen, dass die Vergabeentscheide der ersten Tranche offenbar bereits gefällt und diese 7 Millionen den Gesuchstellern ausbezahlt worden sind.
Die Forderungen der CVP Obwalden – Die Mitte lauten, dass allen Unternehmungen, die auf Grund der Bundesvorgaben ein Gesuch für eine finanzielle Unterstützung für Härtefallmassnahmen einreichen können, eine erneute Gesuchseinreichung ermöglicht werden soll. Gerade auch, wenn sie dies bisher noch nicht gemacht haben. Im Weiteren wird gefordert, dass der minimale durchschnittliche Jahresumsatz neu auf 50’000 Franken festgelegt wird. Dieser Betrag entspricht den Bundesvorgaben und wird bereits in über 20 Kantonen umgesetzt. Es wird damit eine Angleichung und Chancengleichheit dieser Unternehmen im Vergleich mit den anderen Kantonen eingefordert. Die CVP Obwalden – Die Mitte ist sich zudem bewusst, dass das Gesetz keinen rechtlichen Anspruch für eine Auszahlung von Härtefallgeldern vorsieht. Trotzdem sind auch bei dieser Vergabe die Grundprinzipien des Verwaltungshandelns, etwa das Gleichbehandlungsgebot und das Willkürverbot, einzuhalten. Deshalb fordert die CVP Obwalden – Die Mitte die Einführung eines einstufigen Rechtsmittelverfahrens, damit ein Gesuchsteller die Möglichkeit hat, auf den erhaltenen Entscheid innert 10 Tagen einen Rekurs beim Regierungsrat einzureichen. Dieser kann dann innert nützlicher Frist abschliessend darüber befinden. Diese Kontrollmöglichkeit entspricht einem allgemeinen Rechtsempfinden im Verhältnis zwischen dem Staat und dem Bürger. Geht es doch zum einen um die Auszahlung von 17 Millionen Steuergelder und zum anderen kann es um die Existenz eines Unternehmens gehen, das aufgrund von staatlichen Entscheiden unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gelangt ist.
Diese Forderungen sind in der Form der dringlichen Motion an der Kantonsratssitzung vom 1. April 2021 beantragt worden und haben dabei eine parlamentarische Mehrheit erlangt. Für die dringliche Überweisung wäre allerdings eine 2/3-Mehrheit notwendig gewesen, die jedoch aufgrund der ablehnenden Haltung der SVP und FDP knapp nicht zustande kam. Die CVP Obwalden – Die Mitte erwartet aber, dass der Regierungsrat dieses Abstimmungsresultat zur Kenntnis nimmt und die Ausführungsbestimmungen entsprechend anpasst.