Lungerer Dorfgespräch
22. Oktober 2025 – Die Mitte Lungern hat zur Infoveranstaltung eingeladen in der Cantina Caverna zur Volksabstimmung vom 30. November 2025 und empfiehlt zu den kantonalen Vorlagen drei Mal ein Ja.
Nach der Begrüssung durch Co-Präsident Andreas Gasser ging es im ersten Teil um die Abstimmung zum neuen Spitalgesetz. Die Regierungsräte Cornelia Kaufmann-Hurschler und Christoph Amstad stellten die geplante Verbundlösung des Kantonsspitals Obwalden (KSOW) mit der LUKS Gruppe vor. Diese ist notwendig, weil das KSOW als kleines Spital die Zukunft kaum noch im Alleingang bewältigen kann. Mit dem Luzerner Kantonsspital als starkem Partner innerhalb des regionalen Verbunds sollen der Spitalstandort Sarnen gesichert und die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt werden. Um das KSOW für diesen Verbund bereit zu machen, ist eine Umwandlung in eine gemeinnützige AG (Spital Obwalden AG) notwendig. Das Spitalgesetz ist die rechtliche Grundlage für diese per 2026 vorgesehene Umwandlung. Die LUKS Gruppe wird nach einer Übergangsphase von zwei bis drei Jahren 60 Prozent der Aktien an der Spital Obwalden AG kaufen, während der Kanton Obwalden 40 Prozent behalten wird. Das Spitalgesetz beinhaltet ebenfalls die Gründung einer zusätzlichen Aktiengesellschaft für die Verwaltung der Spitalimmobilien. Diese bleibt zu 100 Prozent im Besitz des Kantons. Das Angebot am Standort Sarnen wird durch den Regierungsrat mittels Leistungsauftrag bei der Spital Obwalden AG bestellt, der Kantonsrat entscheidet über die finanziellen Beiträge. Unsere Gesundheitsversorgung wird dadurch nicht günstiger, aber der Standort Sarnen wird so langfristig gestärkt, gesichert und die Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Im zweiten Teil orientierte KR Niklaus Vogler über den Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz kurz Prämienverbilligung der Krankenkasse. Die Bevölkerung kann darüber abstimmen, weil die SP Obwalden das Referendum ergriffen hat. Bei einem Ja können zukünftig die Prämienverbilligungen bis zu drei Monate früher ausbezahlt werden, da neu der Regierungsrat zuständig ist für den Selbstbehalt. Die Bandbreite ist beschränkt von 9-12% und setzt klare Grenzen. Der Kantonsrat kann bei Bedarf auch zukünftig auf den Selbstbehalt Einfluss nehmen über das Budget. Wichtig dabei ist, dass die Prämienverbilligungen gebundene Ausgaben sind und den Antragsstellern ausbezahlt werden müssen, auch wenn das Budget überschritten werden sollte. Mit dem neuen Nachtrag werden sogar mehr Einwohner anspruchsberechtigt, da die Hürde für Familien mit Kindern die Einkommensobergrenze um Fr. 5000.—auf Fr. 75000— erhöht worden ist.
Das Fazit mit einem Ja überwiegen klar die Vorteile für die Bezüger, es gibt keine Sparübung für die finanziell schwächer gestellten in unserem Kanton und neu kann der IPV-Antrag auch digital gestellt werden.
Anschliessend stellte KR Franco Castelanelli die Änderungen im neuen Bildungsgesetz vor über die ebenfalls abgestimmt werden kann aufgrund des Referendums von Seite SVP. Das Bildungsgesetz von 2006 hat sich bewährt, muss aber an die heutige Schulrealität angepasst werden. Mit dem Nachtrag werden zentrale Themen wie die frühe Sprachförderung, die schulergänzenden Tagesstrukturen oder die Stärkung der Klassenlehrpersonen angegangen.
Die Revision wurde in einem mehrstufigen, partizipativen Prozess mit Gemeinden, Schulen und Bildungspartnern breit abgestützt erarbeitet. Das Ziel ist, die Gesetzgebung weiterzuentwickeln und den Schulen Perspektiven für die nächsten 20 Jahre zu bieten. Als schlankes Rahmengesetz bietet es den Schulen eine gute Richtschnur und gibt ihnen den Handlungsspielraum, damit sie sich gut entwickeln können. Die Anliegen der Gegner können mit einem parlamentarischen Vorstoss angegangen werden, das neue Bildungsgesetz bildet die Grundlage dafür.
